http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/bundesverfassungsgericht-streit-um-oekonomen-aufruf-zur-ezb-12308969.html
Sicherlich muß auch eine EZB, die als Kommunikationsstelle des ESZB fungiert auch darauf achten, daß ihre Verlautbarungen nicht mit ihrem Mandat konfligieren. Insofern wäre auch ein Kauf von Staatsanleihen, der vornehmlich dahingehend ausgerichtet wäre einen Staatshaushalt zu finanzieren, sicherlich durch das Mandat nicht gedeckt.
Sobald jedoch aufgrund von Spekulationswellen - und auch bei Zweifeln an der Bonität eines Staatshaushaltes - die Zinsentwicklung für diese Staatsanleihen eine Größenordnung erreicht, die DESWEGEN eine Staatsinsolvenz wesentlich befördern würde, ist der Punkt erreicht, wo sich eine Zentralbank selbstverständlich dazu bereit erklärt (und erklären muß), die desaströsen Folgen der Spekulation (der der gerade aktuellen "Stimmung der Märkte") nachhaltig einzudämmen.
Wenn man so will ist das eine andere Version der ähnlich ausgerichteten US-Vorschrift, daß US-Staatsanleihen immer bezahlt werden sollen und seitens des Staates - inclusive der FED - alles getan werden soll, um die Bonität der US-Staatsanleihen aufrechtzuerhalten. Genau das hat die EZB-Kommunikationsstelle getan - und das ist gut so!
Was noch gut ist: man darf Juristen nicht die Oberhoheit darüber lassen, was in geldpolitischen Angelegenheiten erforderlich ist und was nicht. Solange noch nicht mal Ökonomen sich darüber einig sind, was die Ausgestaltung eines angemessenen Währungssystems angeht, braucht man nicht zu erwarten, daß Juristen irgendetwas Sinnvolles zu dieser Frage beisteuern können. Das gilt natürlich auch für AfD-Nostalgiker.
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