Dienstag, 13. August 2013

Zinsdifferenzen in EURO-Land

Da denkt man doch, das iwkoeln würde tatsächlich mal einen ordentlichen Bericht über die unterschiedlichen Zinsen für kleine und mittelständische Unternehmen veröffentlichen, aber nein, es kommt immer das Unvermeidliche hinten ran.

http://www.iwkoeln.de/de/infodienste/iwd/archiv/beitrag/finanzierungsbedingungen-zinssenkung-kommt-nicht-ueberall-an-120527

Zunächst mal das Korrekte: kurz gesagt zahlen Unternehmen in den Krisenländern höhere Zinsen, als in den noch einigermaßen stabilen Ländern der EURO-Zone. Das hat nicht wie die EZB behauptet mit einer europäischen Geldspaltung zu tun, sondern mit dem simplen Umstand, daß eine höhere Ausfallrate bei den erteilten Kreditlinien einer höheren Vorsorge in Form höherer Zinsen bedarf. Aus diesem einfachen Grunde können die Zinsen in den Krisenländern nicht fallen, weil die prospektiven Abschreibungen durch (Zins-) Erträge kompensiert werden müssen. So weit so gut.

http://soffisticated.wordpress.com/2013/05/07/zinsen-individual-oder-gemeinschaftskonzept/
Aber dann versucht sich das iwkoeln an einer Erklärung für dieses Phänomen und gerät erwartungsgemäß prompt auf die schiefe Bahn: das iwkoeln behauptet doch tatsächlich, daß die Zahlungsausfälle durch das Eigenkapital aufgefangen werden müßten. Nun ist das Eigenkapital sicherlich ein Puffer für Eventualitäten, nur wer versucht Verluste (eine Stromgröße) durch Eigenkapital (eine Bestandsgröße) zu kompensieren, ist über kurz oder lang pleite. So einfach ist das. (Die Verwechslung von Strom- und Bestandsgrößen gehört zu den dümmsten anzunehmenden Anfängerfehlern!)

Fazit: man kann Verluste nur dann dauerhaft neutralisieren, wenn die korrespondierenden Stromgrößen (die Zinseinnahmen) die Zahlungsausfälle über die Zeit hinweg ausgleichen - womit wieder klar wird, was Zinsen eigentlich sind: Versicherungsprämien für Zahlungsausfälle und nicht irgendwelche Kompensationsfaktoren für eine intrinsische Liquiditätsvorliebe! Letzteres unterstreicht auch das iwkoeln, indem es indirekt zugibt, daß nur Unternehmen mit einer hohen Bonität niedrige Zinsen beanspruchen können. Wie die Unternehmen das anstellen sollen, steht auch da: Löhne senken, als wären Löhne letztlich nicht die Nachfrage, die ihre Bonität wiederum verbessern würde!

Heilige Einfalt!

Montag, 29. Juli 2013

Kuriositäten der Deutschmark-Nostalgiker

Manchmal muß man sich doch sehr über die Kuriositäten wundern, die von manchen deutschen Nationalökonomen per veröffentlichte Meinung in die Welt gesetzt werden. So ist bei einer Darstellung der FAZ eine Aussage eines der AfD-Deutschmark-Nostalgiker zu lesen, die da lautet: "Es gehe nicht um Melancholie, sondern um die Rechtmäßigkeit des OMT."

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/bundesverfassungsgericht-streit-um-oekonomen-aufruf-zur-ezb-12308969.html

Sicherlich muß auch eine EZB, die als Kommunikationsstelle des ESZB fungiert auch darauf achten, daß ihre Verlautbarungen nicht mit ihrem Mandat konfligieren. Insofern wäre auch ein Kauf von Staatsanleihen, der vornehmlich dahingehend ausgerichtet wäre einen Staatshaushalt zu finanzieren, sicherlich durch das Mandat nicht gedeckt.

Sobald jedoch aufgrund von Spekulationswellen - und auch bei Zweifeln an der Bonität eines Staatshaushaltes - die Zinsentwicklung für diese Staatsanleihen eine Größenordnung erreicht, die DESWEGEN eine Staatsinsolvenz wesentlich befördern würde, ist der Punkt erreicht, wo sich eine Zentralbank selbstverständlich dazu bereit erklärt (und erklären muß), die desaströsen Folgen der Spekulation (der der gerade aktuellen "Stimmung der Märkte") nachhaltig einzudämmen.

Wenn man so will ist das eine andere Version der ähnlich ausgerichteten US-Vorschrift, daß US-Staatsanleihen immer bezahlt werden sollen und seitens des Staates - inclusive der FED - alles getan werden soll, um die Bonität der US-Staatsanleihen aufrechtzuerhalten. Genau das hat die EZB-Kommunikationsstelle getan - und das ist gut so!

Was noch gut ist: man darf Juristen nicht die Oberhoheit darüber lassen, was in geldpolitischen Angelegenheiten erforderlich ist und was nicht. Solange noch nicht mal Ökonomen sich darüber einig sind, was die Ausgestaltung eines angemessenen Währungssystems angeht, braucht man nicht zu erwarten, daß Juristen irgendetwas Sinnvolles zu dieser Frage beisteuern können. Das gilt natürlich auch für AfD-Nostalgiker.

Freitag, 19. Juli 2013

Bankenrettung oder Wohltaten verteilen?

Klaus Kastner hat einen interessanten Beitrag geschrieben, wie (nicht nur) in Griechenland die staatlichen Schulden zu privatem Vermögen werden.

http://klauskastner.blogspot.de/2013/07/sovereign-debt-conversion-of-foreign.html?spref=tw

Obwohl das eigentlich ein simples Ergebnis von Buchhaltung ist, scheint es auf der politischen Linken ein Problem mit dieser Selbstverständlichkeit zu geben. Das ergibt sich daraus, daß eine Kritik an der Rettungspolitik der Bundesregierung dahingehend lautet, daß die Rettungspakete nicht Griechenland, sondern "nur" dessen Kreditgeber vor den Folgen von Kreditabschreibungen bewahren würden. Unter dem Schlagwort "Nicht die Griechen, sondern die Banken werden gerettet!" wird suggeriert, daß diese Hilfe ja eigentlich keine Hilfe im Sinne des Sorgens um das Wohlergehen des Nächsten sei.

Faktisch ist das auch richtig. Dennoch hat diese Kritik eine eklige Konsequenz, die nach Lektüre des Beitrages von Klaus Kastner darin besteht, daß dann, wenn die Hilfspakete tatsächlich für das Wohlergehen der Menschen in Griechenland ausgegeben worden wären, der ersten Umwandlung von (Staats-)Schulden in privates Vermögen eine weitere Runde der privaten Vermögensmehrung angestoßen worden wäre. Denn woher die Schulden stammen, deren Gegenwert dann im Lande ausgegeben worden wären ist ziemlich egal, sicher ist in jedem Fall, daß dadurch diejenigen, die bisher schon aus Staatsschulden privates Vermögen machen konnten, eine Neuauflage des alten Spiels zum erneuten Mal zu ihrem eigenen Gunsten ausnutzen würden.

Das hört sich an wie ein schlechtes Geschäft und wäre es auch. Und wo die Gründe dafür sein sollen, daß diesmal alles besser und "wettbewerbsfähiger" werden würde, konnte bisher auch niemand sagen.

Samstag, 13. Juli 2013

'Ex nihilo' Geldschöpfung tatsächlich unbekannt - weil nicht existent!

Die ja ohnehin an Kuriositäten nicht arme Wirtschaftswelt ist um eine witzige Posse reicher geworden. Es handelt sich hier um ein Video mit dem reißerischen Titel: "Justiz entlarvt - Geldschöpfung unbekannt" Darin wird die bekannterweise unsinnige These vertreten, daß Banken tatsächlich Geld erzeugen könnten. Das darauf aufbauende Argument ist nun, daß ein Kreditnehmer, der unter falschen Angaben einen Kredit erlangt hat deswegen nicht wegen Kreditbetruges verurteilt werden dürfte, weil die Bank ja keinen Vermögensschaden erlitten hätte; oder jedenfalls nicht in der Höhe, wie dieser üblicherweise zugrundegelegt wird - nämlich nach der Höhe des nicht zurückgezahlten Betrages sowie der ausgefallenen Zinserträge.

Warum eine Bank tatsächlich die Verfügung eines Kreditnehmers über seine ihm aus dem Kredit zustehenden Sichtforderungen mit Zentralbankgeld ausführen muß steht an einer anderen Stelle. Hier soll es einfach um die Kuriosität gehen, daß sich die Macher des Filmes in ihrer eigenen Argumentation selbst verhaspeln. Denn bei 13:00 wird davon gesprochen, daß durch die einfache Bilanzverlängerung bei einer Kreditvergabe "Geld" entsteht, obwohl dann wiederum bei 13:20 davon gesprochen wird, daß eine Bank ihrem Kreditnehmer Zentralbankgeld (sic!) schuldet. O-Ton: "Schließlich ist nur Zentralbankgeld gesetzliches Zahlungsmittel!" Bei 15:00 ist dann das Mißverständnis perfekt, dort wird behauptet, daß es die Verbindlichkeit der Bank gegenüber Sparern/ Banken/ Zentralbank - woraus nur ein Vermögensschaden entstehen könne - überhaupt nicht gibt, und somit eine Verurteilung wegen eines Vermögensschadens kaum rechtlich zulässig sei. (Daß man Zinszahlungen im Strafrecht wie Tilgungen betrachten soll ist zumindest eine Überlegung wert.)

Die simple und wahre Überlegung, daß eine Bank zur Ausführung einer Überweisung tatsächlich über Zentralbankgeld verfügt und zwar egal woher es kommt, wird da nicht mehr wahrgenommen - obwohl gerade das als eigentliche Schuld der Bank bei 13:20 dargestellt wird.

Was aber das Kuriosum perfekt macht ist dies: liest man den Titel des Films so, daß die Justiz entlarvt, daß die Geldschöpfung unbekannt ist, so wird dadurch genau das beschrieben, was auch tatsächlich richtig ist: daß es nämlich eine "Geldschöpfung 'ex nihilo', 'aus dem Nichts' oder 'aus Luft'" tatsächlich nicht gibt. Das heißt dann aber auf gut Deutsch, daß die Justiz sehr gut daran tut, nicht auf die 'ex nihilo'-Ideen dieser Pseudoökonomen einzugehen und Kreditbetrug immer noch als das zu sehen, was er tatsächlich ist: Betrug!

Sonntag, 7. Juli 2013

Anbahnung der nächsten Pleite

Manchmal kommt man ja aus dem Staunen nicht mehr heraus, wenn man sich bewußt gewisse Zeitungsartikel ansieht. Hier das neueste Statement über Griechenland:

"...20 French firms that now have the Greek market in their plans."

http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_wsite2_1_05/07/2013_507809


Es ist ja nun nicht so, daß Griechenland bereits aus seiner Misere herausgefunden hätte, aber inzwischen scheint es ja wieder so zu sein, daß der "griechische Markt" für einige Firmen nicht doch wieder zu einer attraktiven Spielwiese werden soll.

Dabei muß man sich eins vor Augen halten: wenn französische Firmen sich in Griechenland "engagieren" wollen, haben sie vor allem im Auge, daß sie die Gewinne, die dort erzielt werden können sicherlich nicht dort belassen - geschweigen denn wieder ausgeben - wo diese angefallen sind.

Was heißt das im Endeffekt? Die Gewinne werden außer Landes transferiert und übrig bleibt lediglich - ein noch weiter finanziell ausgebluteter Staat, der sich nur mit zusätzlicher Geldschöpfung über Wasser halten kann. Die Segnungen der Kapitalverkehrsfreiheit werden auch hier wieder dafür sorgen, daß sich in Griechenland wirtschaftlich nichts bewegen wird.

Natürlich rangiert das unter dem Motto, daß man ja Griechenland "nur" helfen will...

Freitag, 27. April 2012

Allmende und kein Ende

Daß es eine Fehlkonstruktion im EZB-System gab ist schon richtig. Allerdings nicht die, die immer wieder kolportiert wird. Denn es ist falsch zu behaupten, daß der EURO-Fehler daran liegt, daß es keinen Finanzausgleich, keinen “Fiskalpakt”, kein EU-Finanzministerium oder ähnliche Bürokratiemonster gibt. Der Glaube, daß eine Währungsunion nur dann funktionieren könne, wenn es auch irgendwelche Kompensationsarrangements gibt ist so falsch wie nur irgendwas. Das sollte aus der Geschichte fehlgeschlagener "Modernisierungsversuche" der sogenannten "Entwicklungsländer" inzwischen mehr als eindeutig sein. Warum sich diese Behauptung immer noch hält ist nicht so leicht zu erklären. Aber wahrscheinlich hat das was damit zu tun, daß die Vorstellung, daß die Sozialvorstellung, der "Stärkere" hätte dem "Schwächeren" zu "helfen" immer noch - trotz gegenteiliger Erfahrungen - in den Köpfen von 'nation-designern' herumspukt! Klar, wenn man nicht auf das Geld schauen muß, kann man jedes Wohnzimmer exclusiv einrichten.

Wie aber H.W. Sinn jüngst richtig bemerkte, wächst das Geld nicht auf Bäumen. Genauer: Geld entsteht durch einen Kredit einer Zentralbank und wird durch Kreditverhältnisse ökonomisiert, deren Gegenstand davon geprägt ist, daß sie irgendwie bedient werden müssen - und nicht in jedem Fall zurückgezahlt werden müssen, wie es im Rahmen der Staatsschuldendebatte meist fälschlicherweise behauptet wird. (Warum das so ist, ist eine andere Geschichte.)

Was nun die Fehlkonstruktion an dem EZB-System angeht, läßt sich diese darin sehen, daß die politische Vorstellung, daß es im EURO-Raum mit einer einheitlichen Währungspolitik auch einen einheitlichen Zinssatz gibt, anscheinend bei der Errichtung der Währungsunion Pate gestanden hat. Aber wie das so ist, sind politische Wunschvorstellungen nicht davon geprägt, daß sie irgendwas mit ökonomischen Realitäten zu tun haben. Doch zunächst war das EURO-System von entsprechenden Begleitumständen geprägt, da mit der Einführung des EURO sofort die "Wohltaten" einer stabilen Währung, nämlich vergleichsweise niedrige Zinsen und Kredit ohne Ende, auf alle Beteiligten ausgeschüttet wurden. Das hat auch eine Weile funktioniert.

Die dahinterstehende Lebenslüge ist jedoch, daß allein aus gemeinschaftlich konzipierten Arrangements bereits ein "Gemeinschaftswohl" entstehen müsse. Nur: an dieser Stelle haben die Träumer der EURO-Konzeption die Rechnung ohne die alten Erfahrungen aus der Theorie der Allmende gemacht. Denn ein Gemeinschaftsgut wird immer wieder wegen der Vorstellung übernutzt, daß es ja nicht wesentlich auf einen selbst sondern auf andere zurückfällt, wenn das Gemeinschaftsgut irgendwann nicht mehr die Qualität aufweist, die es nach Maßgabe verantwortungsvoller Nutzung haben müßte. In Bezug auf die Bereitstellung von Zentralbankgeld heißt das, daß nicht nur wie zu Anfang die Annehmlichkeit niedriger Zinsen in Anspruch genommen wurde, sondern auch - wie die TARGET-Debatte zeigt - das Liquiditätspotential des EZB-Systems für die Finanzierung nicht nachhaltiger Wirtschaftspolitik mißbraucht wurde.

Man kommt da nicht drum herum: Kredit ist sowohl eine Preis- als auch eine Mengenfrage! Wenn aber wie in dem gegenwärtigen EURO-System beides eine Allmende ist, braucht man sich nicht zu wundern, daß diese durch diejenigen, die das Wort Stabilitätskultur im Lexikon nachschlagen müssen, aufs Gröblichste mißbraucht wird! Nur: die EURO-Regeln geben das her.

Im Klartext: die Verteilung der Liquidität im EURO-Raum, sowie die Preisgestaltung ist von den nationalen Zentralbanken nicht mehr steuerbar! Das war zwar die politische Intention - schließlich wollte man ja von dem "Zinsdiktat" der Bundesbank "befreit" werden - nur ist das Ergebnis schlimmer als das, was eine stabilitätsorientierte Geldpolitik der Bundesbank jemals hätte anrichten können: denn sobald eine NZB anfängt die Gemeinschaftsvorstellung von Stabilität zu verletzen, schädigt sie automatisch das Gemeinschaftsgut. (Für diejenigen, die sich immer auf die Geschichte berufen, daß Deutschland ja auch den Stabilitätspakt verletzt hätte: dafür gab es a) erhebliche Gründe und b) waren diese Gründe kein Argument dafür, den Stabilitätspakt dauerhaft und vorsätzlich zu verletzen - wie man in der Rückschau leicht erkennen könnte, wenn man es denn wollte.)

Der Kardinalfehler bei der Zusammenstellung der EURO-Belegschaft war der, daß sich die "Planer" davon haben leiten lassen, daß die bloße Einhaltung der Beitrittskriterien schon dazu Veranlassung gab, scheinbar gleiche Sachverhalte auch gleich zu behandeln. Die unausgesprochene Voraussetzung war natürlich, daß das auch nach Beitritt so bleibt. Das Problem dabei heißt jedoch 'post contractual opportunistic behavior' und ist natürlich bestens bekannt; nur dann nicht, wenn man mit Scheuklappen durch die politische Welt rennt. (Daß man sich bei der Deklaration der Erfüllung der Beitrittskonditionen über den Tisch ziehen läßt, ist eine andere Geschichte - die allerdings ziemlich uninteressant ist.) Wäre das von vornherein gesehen worden, wäre spätestens mit der Virulenz der TARGET-Salden die Alarmglocke losgegangen, d.h. vor über 3 Jahren! Denn normalerweise hätte der Inter-Zentralbankenmarkt bereits dafür gesorgt, daß dem Kreditbegehren der “Südflanke” sowohl ein Preis- als auch ein Mengenriegel vorgeschoben worden wäre. (Das war die Zeit, wo die Ratingagenturen noch in ihrem selbstbeweihräucherten Gesundheitsschlaf gelegen haben.) Die politisch verkorkste Konzeption des EURO-Systems hat jedoch die Selbstreinigungsmechanismen des EURO-Interbankenmarktes amputiert, so daß das Ergebnis auch nicht anders sein kann. Woran liegts? Das liegt daran, daß das TARGET-System das Kontrahendenrisiko, welches zwischen Geschäftsbanken bei Zweifeln an der Bonität einer Geschäftsbank sofort die Anpassung der Kreditkonditionen hervorrufen würde, wegen der Abwicklung über die nationalen Zentralbanken neutralisiert wird.

Wie H.W. Sinn jüngst sagte: "Wenn sich die Zinsen wieder ausspreizen nach der Bonität..." dann werden die Bonitätsrelationen wieder den tatsächlichen Bedingungen angepaßt! Und natürlich ist auch die Mengenkomponente maßgeblich, denn ein Gläubiger, der nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmanns operiert wird nie einen Kredit ausreichen, von dem angenommen werden kann, daß der Schuldner damit in eine unhaltbare - neudeutsch: nicht nachhaltige - Situation gerät.

Und was kann man jetzt tun? Erstens muß man akzeptieren, daß das Kind in den Brunnen gefallen ist und dort wieder herausgeholt werden muß! Das bedeutet, daß europaweit die staatlichen Schuldenquoten wieder auf ein handhabbares Maß zurückgeschraubt werden.

Dafür kann man zum einen z.B. einen EURO-Fonds “Bankenrettung” mit Hilfe einer EU-Anleihe auflegen, der nicht nur die “Südflanke”, sondern auch die vermeintlich "starken" Länder des “Nordens” von ihrer Schuldenquote entlastet, die im Zuge der Bankenrettungen vielfach zu einer Überschreitung der Maastricht-Kriterien geführt hat. Es ist nämlich ein Irrtum zu vermuten, daß sich die Bonität Deutschlands nach xyz "Rettungspaketen" mittelfristig noch irgendwie darstellen läßt. Auch da tickt die Uhr schon und es ist keine Beruhigung, daß erst andere Länder "dran" sind! (Dagegen führt die Idee, einer EU-Einrichtung die Entscheidung darüber zu überlassen, wer wieviel an EURO-Bonds zugesprochen bekommt, in den direkten Untergang. So wird das nie was mit der Welt-Reservewährung; wie das geht kann man sich bei der Geschichte der DM ansehen!)

Das Zweite ist, daß unterschiedliche Dinge auch wieder unterschiedlich behandelt werden müssen. Es darf nicht sein, daß die normalen marktwirtschaftlichen Reaktionen, die sich in der freien Entscheidung über Kreditmengen und Zinssätzen widerspiegeln, unterbleiben und dadurch erst die Fehlsteuerung erfolgt, die sich in den Ungleichgewichten der Liquiditätsverteilung im Rahmen des TARGET-Systems zeigen. Das ist eine falsch verstandene EU-Vereinheitlichungspolitik! Der damalige französische Wunsch, vom "Zinsdiktat" der Bundesbank wegzukommen war zwar verständlich, nur daß dabei übersehen wurde, daß es - auch bei einem unterstellten Abhängigkeitsverhältnis - jedem nützt, die vorgegebenen Stabilitätskriterien einzuhalten! Das Beispiel von Österreich, Niederlande etc. zeigt eindrücklich, was die Vorteile der deutschen Stabilitätskultur sind.

Was lernt man daraus? Wenn in diesem Wirtschafts-Europa irgendetwas dringend vereinheitlicht werden muß, dann sind es die Qualitätsnormen der Kreditvergabe. Bei dieser Aufgabe haben offensichtlich auch die Basel II Kriterien keine rühmliche Rolle gespielt. Und auch die Konzession der EZB an die nationalen Zentralbanken selbst zu entscheiden, was als collateral akzeptabel ist, ist keine Entwicklung, die einen Beitrag zu einer Lösung der EURO-Krise leisten würde. Es geht kein Weg dran vorbei: die europäische Finanzaufsicht muß aus ihrem Schattendasein hinaustreten und die ihr gestellte Aufgabe mit Inhalt füllen. Erst wenn diese Aufgabe erfolgreich erledigt ist, kann man sich wieder europäischen Vereinheitlichungsphantasien hingeben!

Donnerstag, 26. April 2012

Privater Ertragsverlust statt Staatshaftung

Die Bundesregierung hat sich seit Eintreten der Finanzkrise in zwei Zwangslagen hineinmanövrieren lassen: Erstens Bankenrettung, zweitens Griechenlandrettung!

A: Die Bankenrettung war Ausdruck der Sorge um einen „Zusammenbruch“ des Bankensystems. Der Grund dafür, daß man überhaupt von einer Zusammenbruchsgefahr sprechen konnte war ja nicht etwa der “Zusammenbruch” einer bekannten Investmentbank, sondern die Konkursregeln, welche darauf hinwirkten, daß vielen Finanzmarktteilnehmern klar wurde, daß die Beachtung von Liquiditätsregeln nicht nur eine theoretische Bedeutung hat. Der gegenwärtige Stand der Dinge sieht vor, daß sowohl bei Illiquidität (Zahlungsunfähigkeit) sowie bei Überschuldung ein Konkursantrag gestellt werden muß! Dabei gilt im Zusammenhang mit Banken: Illiquidität kann IMMER durch die Zentralbank verhindert werden (auch und insbesondere im Falle eines bank-run) während Überschuldung bei einer Geschäftsbank im mittelfristigen Zeitablauf fast immer herauswächst, da die Aktivseite einer Bankbilanz i.d.R. schneller wächst als die Passivseite!

B: Die Griechenlandrettung war eine derivative Bankenrettung, da hier – wie bei A – die Folgen der Abschreibung von griechischen Staatspapieren Rückwirkungen auf den Vermögenstatus der Gläubigerbanken haben.

Ordnungspolitisch gesehen gibt es weder für A noch B eine Rechtfertigung dafür, daß die Bundesregierung (mit anderen Regierungen) dafür geradesteht, daß private Vermögen vor einem Verlust zu schützen sind. Einzig kann vorgebracht werden, daß in der Vergangenheit die Anlagerichtlinien für die Verwaltung von „schützenswerten“ Anlagen (Pension, Mündel etc.) auf Staatspapiere ausgerichtet war. Insofern ist der Vorwurf seitens der Banken, daß daraus durchaus eine Mitverantwortung der Regierungen resultiert, durchaus nachvollziehbar und damit die gegenwärtige aktuelle Schieflage bei den Banken auch als Fehleinschätzung über die absolute Sicherheit von Staatsanleihen zu begreifen.

Die Kontroverse um die Nachhaltigkeit der Staatsverschuldung existert in Deutschland zwar schon seit 50 Jahren, jedoch ist sie dadurch überlagert worden, daß die Wachstumsraten Deutschlands in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Bildung von wertfixiertem und ertragsfixiertem Nettogeldvermögen in Form der Staatsanleihen möglich gemacht haben. Gleichzeitig ging damit einher, daß damit quasi auch Kredite an Unternehmen gegen konjunkturelle Schwankungen „abgesichert“ werden konnten, insofern als die permanent steigende Staatsverschuldung über den Nachfrageeffekt die Werthaltigkeit privaten Kapitals stützte.

Ein anderes Problem entstand nach Einführung des EURO und betrifft den Irrtum der Finanzmärkte, daß eine einheitliche Währung auch ein einheitliches Ausfallrisiko bedeutet. Das heißt, daß die niedrigen Zinssätze Folge einer vermeintlichen Verringerung des Anlegerrisikos waren und infolgedessen die Kreditvergabe vielfach ohne ernsthafte Bonitätsprüfungen erfolgte. Das Ergebnis dieser Fehleinschätzungen führte dann zu der Notwendigkeit, die notleidenden Institute mit nicht marktkonformen Instrumenten - mehr oder weniger künstlich - am Leben zu erhalten.

Die Strategie, die herrschenden Verhältnisse dadurch zu „retten“, daß die von den Finanzinstituten nicht adressierten Risiken nunmehr für diese konsequenzlos auf den Staat übertragen werden bedeutet, daß ordnungspolitisch ein Verstoß gegen die Prinzipien marktwirtschaftlicher Üblichkeiten vorliegt, welcher auch nicht gerechtfertigt werden kann, indem das Argument der Systemrelevanz über Gebühr strapaziert wird. Denn systemrelevant sind im Kapitalismus nicht die Akteure, sondern der Ausgleich von Interessen, welche sich über Märkte artikulieren. Wie man weiß, sind Preisverzerrungen aufgrund staatlicher Intervention stets die Quelle von Fehlallokationen.

Die in diesem Zusammenhang relevante Preisverzerrung ist die steuerliche Benachteiligung des Eigenkapitals gegenüber dem Fremdkapital, welche zu den eingetretenen Überschuldungsentwicklungen maßgeblich beigetragen hat, obwohl die damit einhergehende Fehlallokation von Geldvermögen, bisher in keiner Weise als Ursache für die gegenwärtigen Probleme identifiziert worden wäre. Aber ungeachtet des Fehlens einer angemessenen Ursachenanalyse wird das Verschuldungspotential des Staates durch eine universelle Rettungsphilosophie über Gebühr beansprucht, mit der Folge, daß das eigentlich dem privaten Sektor anheimfallende Problem der Absicherung von Forderungen nun auf die staatliche Ebene verschoben wird.

Die Übernahme von Verbindlichkeiten, die aus Fehlspekulationen von Finanzinstituten resultieren, kann aber nicht Sinn und Zweck der Staatsverschuldung sein. Daher erscheint es legitim, die dem Staat von dem Bankensektor aufgebürdeten Lasten dadurch zu neutralisieren, daß die übernommenen Verbindlichkeiten und Garantien des Staates durch eine Liquidisierung von Forderungen der Privaten kompensiert werden. Dabei ist nicht entscheidend, daß der Wegfall der Verzinsung der liquidisierten Staatspapiere die Geschäftsstrategie der betroffenen Finanzinstitute tangiert. Es geht also im wesentlichen darum, den Staat im Ausmaß der für den privaten Finanzsektor übernommenen Lasten zu entlasten, indem entgegen der ordnungspolitisch eigentlich korrekten Verfahrensweise der Nichtfinanzierung des Staatshaushaltes durch die Notenbank eine Finanzierung insofern in Frage kommt, als es nicht das Verschulden des Staates war, das zu den Überschuldungserscheinungen in vielen Staaten der EURO-Zone geführt hat.

Das Alternativkonzept - Schuldenprobleme mit neuen Schulden zu „bekämpfen“ - bedeutet essenziell, daß es hauptsächlich darum geht, sowohl die Vermögensbestandssicherheit der Staatsanleihen sowie den Zinsertrag für die Gläubiger zu erhalten, nicht aber darum ein Schuldenproblem zu lösen. Es wird zwar insofern gelöst, als ein weiterer Bürge in eine bestehende Kreditkette eintritt, so daß der Hauptzweck darin besteht, die Verzinsung der fraglichen Wertpapiere zu erhalten sowie die Forderung in ihrem Bestand abzusichern. So gesehen ist die Opposition gegen eine Finanzierung der Staatsschuld durch die Notenbank nicht eine Opposition, die von der Sorge über eine mögliche Geldentwertung getragen ist, sondern davon, daß die Staatsschuld nicht mehr eine garantierte und risikolose Verzinsung bietet. Denn dann müssen Ersparnisse eher in risikobehafteten Aktiva angelegt werden.

Aus diesen Gründen ist es daher geboten, den immer weniger tragbaren Lasten, welche aus der Bankenrettung den Staaten aufgebürdet werden dadurch zu begegnen, daß die Staaten im Ausmaß ihres Engagements im Rahmen der Rettung des Bankensystems in irgendeiner Weise durch die EZB bzw. durch die jeweiligen nationalen Zentralbanken von den von privaten Finanzinstituten erzeugten Verbindlichkeiten entlastet werden. Das kann dadurch erfolgen, daß der EFSF bzw. ESM eine Ermächtigung erhalten im Ausmaß der staatlichen Schuldübernahme eine direkte Finanzierung der Staatsschuld vorzunehmen; wahlweise könnte man auch einen Sondervermögen “Bankenrettung” per EZB-Kredit auflegen, welcher für die Staaten den Vorteil hätte, daß sie über einige Jahre auf eine Beanspruchung des Kapitalmarktes verzichten könnten, so daß zumindest für einige Zeit das staatliche Schuldenproblem nachhaltig entspannt werden könnte.

Die Mehrzahl aller Ökonomen werden sich gegen die Alternative stellen, einen gewissen Teil der Staatsschulden zu liquidisieren. Das begründet sich aus dem alten Fehlglauben, daß die Quantitätstheorie eine Verbindung zwischen Geld und Realgüter herstellt und damit unmittelbare Inflationsgefahren erzeugt werden. Daß das nur eine Scheinwahrheit ist, müßte inzwischen im Zuge der Aufblähung der internationalen Finanzmärkte fundamental anders interpretiert werden. Richtig für den vorliegenden Fall ist, daß dadurch hochliquide Aktiva, die sowieso jederzeit zur Refinanzierung bei der jeweiligen nationalen Zentralbank eingereicht werden können, zu Liquidität gemacht werden, ohne daß nun ein automatischer Rücktausch in ein zinstragendes Wertpapier, wie es üblicherweise im Rahmen der Revolvierung von Staatsschulden passiert, möglich ist. Die Alternative zu der Schuldenreduzierung ist die weitere Aufschuldung über das als nachhaltig tragfähig angesehene Maß hinaus, was jedoch mittelfristig zu der Gefahr führt, daß Staatsschuldverschreibungen zu einem unsicheren Engagement werden und wiederum die Gefahr besteht, die entsprechenden Forderungen abzuschreib zu müssen. Statt also langfristig das Risiko eines Staatsbankrotts mit nachfolgendem Schuldenschnitt einzugehen erscheint es erfolgversprechender, den Verschuldungsüberhang der Staaten über die EZB zu liquidisieren. Und solange der Nennwert von Staatsschuldverschreibungen sicher ist, kann die verlorengegangene Rendite von den Geldanlegern verschmerzt werden. Einen Ertrag nicht mehr zu bekommen ist etwas anderes, als das eingesetzte Geld zu verlieren!

Anders gesagt: das Liquidisieren von Staatsschulden ändert nicht die Nettogeldvermögensposition der Gläubiger sondern nur die Zusammensetzung von Vermögen. Dabei wird der Druck der Vermögensverwalter eben dieses Vermögen zinsbringend anzulegen dazu führen, daß – wie bei jedem ordentlichen QE – die Kurse der zinstragenden Wertpapiere steigen. Ob das Investitionsvolumen dann auf den Finanzmärkten verbleibt, oder tatsächlich für Investitionen in z.B. die Energieinfrastruktur geht, ist davon abhängig, welche Richtungsentscheidungen die Politik für die Zukunft fällt. Die Chancen sind da, sie müssen nur ergriffen werden!

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